Ein Naturpark-Band durchs Bundesland
Verteilt von Nord nach Süd ziehen sich die sechs Naturparke Schleswig-Holsteins durch das Land. Hierzu gehören neben dem Naturpark Schlei (1), der Naturpark Hüttener Berge (2), der Naturpark Westensee-Obereider (3), der Naturpark Aukrug (4), der Naturpark Holsteinische Schweiz (5) sowie der Naturpark Lauenburgische Seen (6). Naturparke sind Gebiete, die aufgrund ihrer charakteristischen Landschaft und ihres naturschutzfachlichen Wertes eine besondere Bedeutung für unser Bundesland haben. Der erste schleswig-holsteinische Naturpark wurde im Jahr 1961 ausgewiesen. Seit dem ist die Naturparkkulisse stetig gewachsen. Die Ausweisung eines Naturparks erfolgt über eine Naturparkerklärung durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND). Die sechs Naturparke in Schleswig-Holstein bestehen in der Regel zu wesentlichen Teilen aus Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und beheimaten eine spezifische Tier- und Pflanzenwelt. Entsprechend des regionalen Schwerpunkts wird die nachhaltige Entwicklung der verschiedenen Natur- und Kulturlandschaften auf vielfältige Weise gefördert und regionale Akteure mit Hilfe der Naturparkstrukturen vernetzt.
In Anlehnung an § 27 Bundesnaturschutzgesetz wird die Naturparkarbeit in Schleswig-Holstein in vier Schwerpunkte unterteilt:
(1) Naturschutz und Landschaftspflege,
(2) Erholung und nachhaltiger Tourismus,
(3) Bildung für nachhaltige Entwicklung, Umweltbildung und
(4) nachhaltige Regionalentwicklung.
Im Rahmen der durch das MELUND beschlossenen Qualitätsoffensive im Jahr 2018 werden die Naturparke stärker finanziell unterstützt, um das vielfältige Aufgabenspektrum bedienen zu können.